Geschäftskredit

Ein Unternehmen hat zwei Möglichkeiten, Betriebsabläufe zu finanzieren: a) es bezahlt laufende Kosten mit selbst erwirtschafteten Gewinnen. b) es bezahlt laufende Kosten mit Geldern, die es sich leiht. Dadurch wird es ihm ermöglicht. Ist b) der Fall, so hat das Unternehmen einen Geschäftskredit bzw. Firmenkredit in Anspruch genommen. Dies kann auf dreierlei Arten geschehen.

Die kurzfristige Überbrückung

Erstens: Ein Gläubiger wird aufgrund eines absehbar kurzfristigen Engpasses gebeten, in das sogenannte Umlaufvermögen einer Firma zu investieren. Hierbei handelt es sich um Vorgänge oder Güter, die eine Bewegung in sich tragen (Aktivseite). Die Rede ist von Waren (Bestellung, Anlieferung, Auslieferung, Lagerung, Verkauf, Vertrieb etc.) und Betriebskosten (Personal, Energieversorgung, Treibstoff, Arbeits(schutz)materialien etc.). Jeder Geschäftskredit bzw. Firmenkredit, der in diesem Sinne etwa dazu eingesetzt wird, einen Zeitraum zwischen dem Gehaltsauszahlungstermin und einer nächsten Umsatzeinnahme (oder den einer saisonal bedingten Umsatzflaute) zu überbrücken, erhält die Bezeichnung “Kontokorrentkredit” und wird generell durch Geldinstitute gewährt. Diese Art eines Kredits wird als Spielraum auf dem Girokonto des Unternehmens zur Verfügung gestellt, ist kurzfristig gemeint, kann jederzeit genutzt und ebenso spontan wieder in voller Höhe getilgt werden (was auch erwartet wird).

Die längerfristige Modernisierung

Zweitens: Der andere Weg für ein Unternehmen, einen Geschäftskredit bzw. Firmenkredit in Anspruch zu nehmen, ist auf Elemente der Firmenanlage gerichtet. Man spricht hier von Anlagevermögen: Maschinen, Fuhrpark, Immobilienteile. In diesem Zusammenhang wird generell ein fester Tilgungsplan vereinbart, der sich auf eine mittel- bis langfristige Laufzeit erstreckt. Auch ein solcher Kredit kann als Produkt einer Bank in Anspruch genommen werden.

Fremdgelder für das Stammkapital

Drittens: Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, wird der Geschäftskredit bzw. Firmenkredit dazu verwendet, das Stammkapital zu erhöhen. Dies geschieht nicht unbedingt durch Geldinstitute, sondern auch durch private Investoren. In bestimmten Fällen werden sogar Mitarbeiter der Unternehmensleitung selbst zu Gläubigern, nämlich, wenn sie private Gelder “vorschießen”. Das Geld des Gläubigers wird hier zu einem Teil des Unternehmenskapitals: Deshalb heißt dieses Modell auch “Beteiligungsfinanzierung”. Jedoch der Gläubiger hat nicht nur das Recht, sein Geld später zurückzubekommen, sondern ihm steht es auch zu, an Gewinnen beteiligt zu werden, die durch seine Investition hervorgerufen wurden. Diese bevollmächtigt ihn auch, sich an Entscheidungen der Unternehmensführung zu beteiligen und ist gleichermaßen dem unternehmerischen Risiko untergeordnet.

Für eine Aktiengesellschaft kann der letzte Absatz nicht zutreffen, da es hier die Aktionäre sind, die als Aktieninhaber dauerhaft das Prinzip der “Beteiligungsfinanzierung” verwirklichen. Jeder, der eine Aktie kauft, beteiligt sich an einer Aktiengesellschaft, indem er das Stammkapital erhöht, und wird somit wiederum auch an den Gewinnen beteiligt.