Ratenkredit
Was und für wen ist ein Ratenkredit?
Ein Kredit, für den Rückzahlungsraten vereinbart werden, gilt als “Verbraucherdarlehen”. Gesetzlich festgelegt ist ein Ratenkredit in § 488 BGB. Dieser Paragraf besagt, dass jeder Kreditnehmer innerhalb von 14 Tagen dem Kreditvertrag widersprechen darf unter der Bedingung, dass er sofort die gewährte Kreditsumme zur Gänze zurückzahlt. Was verlangt die Bank, um einen Ratenkredit zu gewähren? Zum einen eine sogenannte Lohn- und Gehaltsabtretung. Der Kreditnehmer bevollmächtigt den Kreditgeber, ihm den Lohn zu pfänden, sollte dieser die Raten nicht zahlen können. Allein das gesetzlich festgelegte Existenzminimum würde dem Kreditnehmer unter diesen Umständen noch monatlich ausgezahlt werden. Andererseits ist es Bedingung, dass der Kreditnehmer vor Antragstellung noch nicht in der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) aktenkundig wurde. Ist er es doch, würde auch die Bürgschaft eines Dritten als Sicherheit akzeptiert.
Was wird wie abgezahlt?
Der Auszahlungsbetrag kann – je nach Bedarf des Antragstellers – zwischen 1.000 EUR und 75.000 EUR betragen; die Laufzeit beträgt höchstens fünf Jahre. Ein Ratenkredit wird in gleichen Monatsraten zurückgezahlt. Eine Monatsrate besteht aus drei Teilen: Erstens wird tatsächlich der Kredit abgegolten. Zweitens berechnet das Kreditinstitut Gebühren. Drittens werden Zinsen hinzugezählt. Hierbei handelt es sich um den Anteil an Zinsen für 30 Zinstage. Wenn die erste Rate später als einen Monat nach der Kreditauszahlung gezahlt wird, entstehen weitere Zinsen, die der ersten Rate hinzugefügt werden (“Anlaufzinsen”). Weiterhin addiert die Bank zusätzlich 2 % der Kreditsumme als zusätzliche Bearbeitungsgebühr einmalig hinzu. Diese jedoch, so könnte ein Ratenkredit Vergleich zeigen, hängt vom jeweiligen Namen und der Wettbewerbsposition des jeweiligen Kreditinstituts ab.
Wer bietet die Kreditvergabe an?
Der Ratenkredit wird von den Banken am preisgünstigsten angeboten, die keine Zweigstellen unterhalten, sondern die nur von einer Internetpräsenz her ihre Dienste anbieten. Dies hat zur Folge, dass ein Ratenkredit Vergleich im Internet die beste und wichtigste Möglichkeit für einen Antragsteller ist, die Angebote aller Kreditinstitute auf einen Blick zu vergleichen. Am Deutlichsten zeigt sich der Sinn für einen Ratenkredit Vergleich bei der Spannbreite der unterschiedlichen Zinsraten. Denn es sind nicht nur Banken, sondern auch andere Händler, freie Vermittler und auch Versicherungsvertreter, die als Kreditvermittler in einem Ratenkredit Vergleich aufgeführt werden.
Wie kann gekündigt werden?
Jeder Kreditnehmer hat das Recht, ein halbes Jahr nach Kreditauszahlung den Vertrag zu kündigen, dies allerdings unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Zumeist berechnet die Bank dann eine Kündigungsgebühr. Auch die Bank darf den Kredit kündigen, jedoch nur, wenn: a) der Kreditnehmer zwei Raten nicht gezahlt hat, b) der Kreditnehmer mit 10% im Zahlungsrückstand ist und c) die Bank bereits schon zum dritten Mal gemahnt und die Folgen der Kreditkündigung angedroht hat. Diese Folgen, nämlich Mahn- und Vollstreckungsverfahren, sind es, weshalb nur bei solider wirtschaftlicher Einkommenslage ein Kredit beantragt werden sollte.
Infos
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